Treffen der Vereinsvorstände zum Gaus Haus am Mo 20.01.2020 ab 16:30 Uhr Keller: Fläche etwa 73 m², Nutzung: BM spricht von "reduzierter Nutzung" (siehe auch unten) wegen fehlender Fluchttür (Brandschutz) keine offizielle Veranstaltungen, max 15 Personen gleichzeitig EG: Großer Raum (Ost, links vom Eingang): 37 m² Nutzung: Vorträge, Ausstellungen, Kammermusik, Vereinstreffen, usw. Kleiner Raum (West, rechts vom Eingang): 32 m² Nutzung: Empfang, Ausstellung Für Ausstellungen im EG werden an den Wänden noch Bilderschienen zum Anbringen von Bildern (bei Ausstellungen) angebracht. Entsprechende Spotbeleuchtung an den Wänden ist beeits vorhanden. Für 25 bis 30 Personen werden noch Stühle beschafft (stapelbar, ohne Armlehne, ob mit oder ohne Polster wird noch festgelegt) sowie 3-4 klappbare Tische. Nach den Richtlinien, nach denen Fördergelder gewährt und eingesetzt wurden, ist die Nutzung für alle Bürger verpflichtend. Reservierungen und Buchungen erfolgen immer für das gesamte EG des Hauses zentral über das Rathaus bei Fr. Greim und auf die gleiche Weise, wie z.B. die Reservierung des Rocca Saal. Für die Nutzumng gelten die gleichen Regeln wie für den Rocca Saal. Nach der Nutzung sind die Räume besenrein zu hinterlassen. Die Reinigung erfolg durch die Gemeinde. Reservierung und Buchung soll auch Online über WEB Prtal der Gemeinde nöglich sein. Der Keller kann nicht angemietet werden. BM spricht von "reduzierter Nutzung". Wünsche nach Anmietung zwecks Lagerraum wurden von BM und Architekt mit Hinweis auf zu hohe Luftfeuchtigkeit abgeschmettert. Wegen fehlender Fluchttür (Brandschutz) sind dort auch keine offiziellen Veranstaltungen und nur max 15 Personen gleichzeitig im Raum erlaubt. BM hat aber Wünsche des HuGVD betr. Keller mir gegenüber aber angedeutet. Die von uns für den Keller gewünschten baulichen Änderungen sind wohl alle berücksichtigt. Angedacht (nach BM) ist bisher eine "Regelnutzung" von Mo, Di, Mi buchbar und reservierbar für alle Bürger sowie ein "den Vereinen vorbehaltener Zeitaum" Do, Fr, Sa, So. In Einzelfällen kann von diesem Raster ausch abgewichen werden. Für die Nutzung gelten Schall-Emissionsgrenzen tagsüber von 6:00 - 22:00 von 55db und nacht von 22:00 - 6:00 von 40db.