|
Ortsgeschichte / Glotter- Wasserwerke /
Mühlenordnung
>> zurück zur Hauptseite
Quellen:
>> siehe Veröffentlichungen, Bilder und Text übernommen aus
Heft 22/23,
[3.22/23] "Denzlingen, Vergangenheit, Gegenwart,
Zukunft, Heft 22/23, Jahrgang 1995",
Texte: Otto Berger, Hartmut Nübling
Die
Mühlenordnung von 1714
|
|
|
|
Auszug aus Mühlenordnung von 1714
|
|
Der Betrieb der Mühlen und die richtige
Handhabung war für die Versorgung der Bevölkerung sehr wichtig. Ebenso
wichtig war die ehrliche Arbeitsweise des Müllers. Diese war für den
sozialen Frieden in einer dörflichen Gemeinschaft Voraussetzung.
Das hat aber nicht überall gut
geklappt. Jedenfalls erließ der Markgraf von Baden eine Müllerordnung,
die bei Strafandrohung unzählige Kleinigkeiten für den Betrieb einer
Mühle regelte. Hier der Textauszug aus der nebenstehenden Abbildung:
Wir Karl von Gottes Gnade Markgraf zu Baden und Hochberg / Landgraf
zu Sausenberg / Graf zu Sponheim und Eberstein / Herr zu Rötteln /
Badenweiler / Lahr und Mahlberg
Demnach Wir aus landesväterlicher Vorsorge gegen unsere Underthanen /
auch zu Beförderung Recht und Gerechtigkeit gegen Männiglich / uns allen
Fleisses angelegen seyn lassen / Unsere in Gott ruhenden Vorfahrere wohl
verfaßte Ordnungen zu handhaben /auch bedürffenden falls mehrers zu
erläutern / zeithero Uns aber viel Klagen vorgekommen / daß wegen allzu
kurzen Begriffs / der bißhero in Unsern Landen üblich gewesenen
Müller-Ordnung / denen Nachläßigkeiten / auch ein und anderem Betrug
nicht genugsam gesteuert und vorgebogen seye; Als haben Wir nach reiffer
Überlegung / nachfolgende fernerweite Verordnung abfassen lassen / und
beliebet:
Bei Verstößen gegen diese Ordnung
wurden Strafgelder erhoben. Ein Fünftel des Strafgeldes durfte der
Kontrollbeamte behalten. Hätte ein Müller gegen jede Anordnung der
Müllerordnung verstoßen, wäre ein Strafgeld von mindestens 300 Gulden
fällig gewesen. 300 Gulden waren damals der Jahressold von 6 Soldaten. |
|
Kontakt
>>
siehe Vorstand
Karten und Ortspläne
>> Aktueller Ortsplan (pdf)
>> Denzlingen 1873
>> Dorfplan 1752
|
|