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  Ortsgeschichte / Glotter- Wasserwerke
 

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>> Die Anlage des Dorfbaches im Mittelalter

 

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Der Dorfbach und seine Mühlen
>> Tafel 17.1
>> Tafel 17.2
>> Tafel 17.3

 


 

 
 
 
 

Kontakt

>> siehe Vorstand

Karten und Ortspläne

>> Aktueller Ortsplan (pdf)
>> Denzlingen 1873

>> Dorfplan 1752

 
 


Denzlingen - das Dorf entlang der Glotter

Denzlingen, das noch vor hundert Jahren den Namen "Langendenzlingen" trug, war ein  landwirtschaftlich geprägtes Straßendorf, das sich über drei Kilometer entlang der Glotter erstreckte. Auf beiden Seiten der Glotter standen die Bauernhöfe, dazwischen verlief die Dorfstraße (heute Hauptstraße). Der ungewöhnlich geradlinige Verlauf der Glotter im Ort und andere Besonderheiten legen nahe, dass der Bach streckenweise kein Naturbach, sondern als ein Kanal künstlich angelegt worden ist.
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Die Wasserräder und ihre Verwendung

Um 1900 waren noch acht Wasserräder in Betrieb - siehe Abbildung oben. Die Nutzung der Wasserkraft war recht unterschiedlich. Keine Mühle (außer der Säge) reichte als Betrieb zum Vollerwerb. Die Ausnutzung der Wasserkraft war zudem an Einschränkungen gebunden.
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Die Denzlinger Mühlen nach den Unterlagen von Otto Raupp

In der umfangreichen Sammlung der alten Orts- und Flurbezeichnungen von Otto Raupp findet man auch einige Hinweise und Angaben über Mühlen.
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Der Überlaufkanal aus dem Lageplan des Leopold Giese

Ein sichtbares Zeichen für eine ehemalige Mühle ist der „Wasserfall" beim Mühlencafe an der Hauptstraße. Der fällt auch auf, wenn man in Denzlingen nur durchfährt. Wer sich aber im Ort genauer umsieht, bemerkt auch den zweiten „Wasserfall" bei der Firma Rocca, ehemals Möllinger Stumpen. Das Wasser der Glotter fließt an diesen Staustufen nicht geradeaus, sondern seitlich über die Oberkante des sogenannten Streichwehrs ab. Solche Anlagen waren durch den Einbau von Turbinen notwendig.
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Die Mühlenordnung von 1714

Die ehrliche Arbeitsweise eines Müllers, der geordnete Betrieb und die richtige Handhabung der Mühlen war für die Versorgung der Bevölkerung sehr wichtig und für den sozialen Frieden in einer dörflichen Gemeinschaft Voraussetzung. Offensichtlich hat dies nicht überall  gut geklappt. Jedenfalls erließ der Markgraf von Baden eine Müllerordnung, die bei Strafandrohung unzählige Kleinigkeiten für den Betrieb einer Mühle regelte.
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Update 10-06-2022 07:47 RZ